Temptraining

Alles zur Weiterbildungsförderung des Leiharbeitspersonals

Ziel und Zweck des Weiterbildungsfonds temptraining ist es, die Arbeitsmarktfähigkeit von Leiharbeitnehmern zu erhalten und zu fördern.
Dank dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf subventionierte Weiterbildung.

 

Wer hat Anspruch?

Wenn Sie temporär arbeiten und dem GAV Personalverleih unterstehen, haben Sie Anspruch auf einen finanziellen Beitrag an Ihre Weiterbildung.
Voraussetzungen:

  • Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate mindestens 176 Stunden (22 Tage) temporär gearbeitet.
  • Sie und Ihr Personalverleiher haben den Weiterbildungs- und Vollzugsbeitrag des GAV Personalverleih entrichtet.
  • Der ausgewählte Kurs findet an einem Bildungsinstitut statt, das im Bildungsverzeichnis von temptraining aufgeführt ist. Der Kursinhalt entspricht unseren Kriterien.
  • Sie stellen Ihr Gesuch vor Kursbeginn.

Die detaillierten Spielregeln entnehmen Sie dem Reglement des Vereins Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih.