GAV Personalverleih

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV Personalverleih ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Er hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Vertragspartner ist auf Arbeitgeberseite swissstaffing.
Für die Arbeitnehmerseite haben Unia, Syna, Angestellte Schweiz und KV Schweiz den GAV Personalverleih unterzeichnet.
Für die Umsetzung des GAV Personalverleih ist der Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) zuständig.

Vorteile für das Leiharbeitspersonal:

  • Subventionierte Weiterbildung
  • Bessere Altersvorsorge
  • Besserer Krankentaggeld-Schutz
  • Branchenspezifische Mindestlöhne

Vorteile für den Einsatzbetrieb:

  • Flexibilität bei Kurzeinsätzen, soziale Sicherheit bei längeren Einsätzen
  • Qualifiziertes Temporärpersonal mit mehr Ausbildungsmöglichkeiten
  • Einbezug bestehender Branchen-Regelungen
  • Reputationsgewinn