Datenschutzerklärung
DATENSCHUTZERKLÄRUNG für BEWERBER- und MITARBEITERDATEN
Website HANS LEUTENEGGER AG
Die HANS LEUTENEGGER AG erachtet den Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit eines jeden Mitarbeiters oder Bewerbers als sehr wichtig und ist daher bestrebt, die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes nach bestem Wissen und Gewissen zu befolgen.
Welche Daten werden erfasst und wo, bzw. in welcher Form gespeichert?
Um eine Bewerbung optimal bearbeiten zu können, sammelt und speichert die HANS LEUTENEGGER AG relevante Daten zur Person, u.a. Notizen aus Interviews, Tests, Lebensläufe, Zeugnisse, Referenzeinholungen, ID-Karten, Strafregisterauszüge und diversen Frage- und Auswertungsbogen. Zu diesen Daten gehören Angaben über Identität, Gehaltsinformationen, Ausbildung, Weiterbildung, berufliche Laufbahn, Erwartungen, Fähigkeiten, Persönlichkeit, Gesundheit, etc. nachstehend „Personendaten“ genannt.
Die für die Personalabteilung und das Unternehmen relevanten Personendaten werden in unserem Personalinformationssystem einerseits digital und andererseits in Papierform (Handnotizen) erfasst und gespeichert. Zur Sicherstellung der Aktualität dieser Daten wird permanent geprüft, ob Daten zufolge Wegfall, Notwendigkeit, Korrektheit oder Erforderlichkeit noch notwendig, zu aktualisieren, zu korrigieren oder zu löschen sind.
Auskunftsrecht
Mitarbeiter / Bewerber von HANS LEUTENEGGER AG haben in der Regel Anspruch auf vollständige und korrekte Auskunft darüber, welche Daten über sie bearbeitet werden. Dieses Recht auf Auskunft darf nur verweigert oder eingeschränkt werden, wenn formelle Gesetze und Verordnungen dies so vorsehen oder überwiegende Interessen einer Drittperson entgegen stehen. Daraus ergibt sich, dass Mitarbeiter / Bewerber von HANS LEUTENEGGER AG grundsätzlich Einsicht in ihre Personalakte verlangen können, wobei Sie die Einsichtnahme rechtzeitig anzukündigen haben.
Auskunftspflicht
Die HANS LEUTENEGGER AG als Personaldienstleister hat auf Verlangen der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Im Bereich von allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsverträgen gilt diese Auskunftspflicht auch gegenüber den zuständigen paritätischen Organen, für alle im Rahmen von Kontrollen über die Einhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen vorzulegenden Unterlagen. In Bereichen ohne allgemein verbindlicher Gesamtarbeitsverträge gilt die gleiche Auskunftspflicht gegenüber den zuständigen kantonalen paritätischen Kommissionen.
Richtigkeit der Daten
Mitarbeiter / Bewerber können jederzeit die Berichtigung bzw. Löschung falscher Personendaten verlangen. Die vollständige Löschung der Personendaten kann jedoch nur dann verlangt werden, wenn kein Arbeitsverhältnis mit HANS LEUTENEGGER AG besteht, bzw. nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Jahren seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei HANS LEUTENEGGER AG.
Übermittlung Personendaten an Dritte
Soweit es für die Erbringung der von HANS LEUTENEGGER AG angebotenen Personaldienstleistungen erforderlich ist, leitet die HANS LEUTENEGGER AG die Personendaten in jedem Falle an deren Kunden / Vertragspartner weiter. Sie entscheidet allein, ob die Daten offen, teilweise oder ganz anonymisiert an Dritte weitergegeben werden.
Die HANS LEUTENEGGER AG kann die Personendaten, soweit notwendig und angemessen, an Verwaltungsbehörden, Gerichte, Berater und unabhängige Drittparteien weitergeben. Voraussetzung für eine Weitergabe / Offenlegung ist die Folgeleistung aufgrund anwendbaren Rechts, sowie wenn HANS LEUTENEGGER AG die Auffassung vertritt, dass solche Handlungen vernünftigerweise not
Übermittlung Personendaten ins Ausland
Die HANS LEUTENEGGER AG kann Personendaten, unter den gleichen Voraussetzungen wie für die Übermittlung von Personendaten an Dritte, auch über die Landesgrenze hinaus an ihre Zweigniederlassungen und Dritte weitergeben.
Statistische Auswertungen und Befragungen
Personendaten können zu statistischen Zwecken nach Anonymisierung und für Analysen / Prognosen nur dann ausgewertet werden, wenn die Möglichkeit zu Rückschlüssen auf die betroffene Person ausgeschlossen ist (vollständige Anonymisierung).
Referenzauskünfte
Mit dem Einverständnis zu den vorstehenden Bedingungen, erteilt der Mitarbeiter / Bewerber der HANS LEUTENEGGER AG ausdrücklich die Einwilligung, bei den angegebenen Personen entsprechende Referenzen einzuholen und die hierzu erforderlichen Personendaten zu den genannten Bedingungen zu bearbeiten und zu übertragen, sei dies schriftlich, mündlich per E-Mail oder Telefax.
Anerkennung Datenschutzerklärung
Der Bewerber / Mitarbeiter bestätigt per Unterschrift auf dem Registrierungsformular bzw. mit der Autorisierung bei Online-Bewerbung per Internet die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Personendaten und verpflichtet sich, bei Änderungen von Personendaten, die HANS LEUTENEGGER AG umgehend von diesen in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig erklärt er sich mit den Datenschutzrichtlinien der HANS LEUTENEGGER AG vorbehaltlos einverstanden.
Als Gerichtsstand gilt der Ort, an welchem die Bewerbung eingereicht wurde. Lässt sich dieser Ort nicht eindeutig feststellen oder wurde die Bewerbung im Ausland eingereicht, gilt jedenfalls Genf als Gerichtsstand. Es gelangt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.
Genf, im Januar 2015